Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von fireartist Feuerkunst im Zusammenhang mit der Durchführung von Feuershows. Sie werden Bestandteil des Vertrages zwischen fireartist Feuerkunst und dem Veranstalter.

2. Platzbedarf

2.1 Auftrittsfläche

fireartist Feuerkunst gestaltet die Feuershow gemäß den im Vertrag festgelegten Platzverhältnissen. 

2.2 Zuschauerbereich

Ein angemessener Zuschauerbereich ist vom Veranstalter bereitzustellen, wobei maximal 4 Personen pro Quadratmeter zulässig sind.

2.3 Untergrund

Für einen sicheren Auftritt wird ein fester, ebener Untergrund benötigt. Optimale Untergründe sind Wiese, Asphalt oder ein flacher Kiesplatz mit einer Körnung von maximal 32 mm.

2.4 Freies Bühnengelände

Der Bühnenbereich muss im Freien liegen, mit mindestens 1 Meter Abstand zu Gebäuden. Bei einem gedeckten Bereich muss eine Raumhöhe von mindestens 4 Metern gegeben sein. fireartist Feuerkunst übernimmt keine Haftung für Schäden, die bei einem gedeckten Auftritt entstehen. Die Durchführung der Feuershow in geschlossenen Räumen ist ausgeschlossen.

3. Auftrittsdauer und Beschallung

3.1 Auftrittsdauer

Die übliche Dauer eines Auftritts beträgt 15-30 Minuten. Die genaue Auftrittsdauer wird im Vertrag festgelegt.

3.2 Beschallung

fireartist Feuerkunst stellt die eigene Beschallungsanlage zur Verfügung. Eine Stromversorgung von 230V ist erforderlich; die genaue Art der Stromversorgung wird im Vertrag festgelegt.

4. Auf- und Abbau

4.1 Fahrzeuge und Transport

fireartist Feuerkunst reist mit 1-2 Fahrzeugen und einem Anhänger an. Der Veranstalter ist verantwortlich für die Bereitstellung geeigneter Parkmöglichkeiten in der Nähe des Bühnenbereichs.

4.2 Aufbau

Die Aufbauarbeiten für die Feuershow dauern etwa 60 Minuten. Der Veranstalter sollte sicherstellen, dass der Zugang zum Bühnenbereich während dieser Zeit ungehindert ist.

4.3 Abbau

Der Abbau der Ausrüstung erfolgt in der Regel innerhalb von 45 Minuten nach der Show. Auch hier ist ein ungehinderter Zugang zum Bühnenbereich erforderlich.

5. Bewilligung

5.1 Bewilligung am Auftrittsort

Eine Feuershow kann bewilligungspflichtig sein, insbesondere wenn sie nach 22 Uhr oder auf öffentlichem Grund stattfindet. Der Veranstalter ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Bewilligungen. Alle damit verbundenen Gebühren trägt der Veranstalter.

5.2 Bewilligung auf öffentlichem Grund

Die Verantwortung für die Einholung der Bewilligung für Auftritte auf öffentlichem Grund liegt beim Veranstalter. Alle anfallenden Gebühren sind von diesem zu tragen.

5.3 Information an amtliche Behörden

fireartist Feuerkunst unterstützt den Veranstalter bei der Bereitstellung erforderlicher Informationen und gibt auf Anfrage Auskunft an amtliche Behörden.

5.4 Außergewöhnliche Spezialbewilligung

Falls eine außergewöhnliche Spezialbewilligung (z.B. bei Feuerverbot) erforderlich ist, wird fireartist Feuerkunst in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter versuchen, diese zu organisieren. Alle anfallenden Kosten sind vom Veranstalter zu tragen.

6. Sicherheit

6.1 Sicherheitsvorkehrungen

Die Sicherheit hat bei fireartist Feuerkunst oberste Priorität. Es stehen mehrere Löschmittel bereit, darunter Feuerlöscher, Löschdecken, Wassereimer und nasse Lappen. Geschulte Löschpersonen sind dafür verantwortlich, die Bühnenfläche sowie das Publikum zu beobachten und im Notfall einzugreifen.

6.2 Warnhinweise

Am Ende der Show werden kurze Warnhinweise an das Publikum weitergegeben, um auf Sicherheitsaspekte hinzuweisen.

6.3 Gefährdung

fireartist Feuerkunst behält sich das Recht vor, die Durchführung einer Feuershow abzubrechen oder ganz abzusagen, wenn die Umstände als unzumutbar erachtet werden.

6.4 Gefährdung durch Drittpersonen

Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass während der Feuershow keine unbefugten Personen auf die Auftrittsfläche gelangen.

7. Versicherung und Haftung

7.1 Materialversicherung

Für Personen- und Sachschäden, die aus der Durchführung der Feuershow resultieren, übernimmt fireartist Feuerkunst die Verantwortung.

7.2 Sachbeschädigung

Für Schäden an Material von fireartist Feuerkunst, die fahrlässig oder mutwillig durch Drittpersonen verursacht werden, haftet der Veranstalter.

7.3 Untergrundschäden

fireartist Feuerkunst übernimmt keine Haftung für Schäden am Untergrund der Auftrittsfläche. Es können Russ- und Petrolrückstände entstehen.

8. Recht an Bild, Film und Ton

8.1 Bild- und Filmaufnahmen

Bild- und Filmaufnahmen der Feuershow sind ausschließlich für private Zwecke und zur Dokumentation der Veranstaltung erlaubt.

8.2 Bild- und Filmrecht

fireartist Feuerkunst behält sich alle Rechte an Bild- und Filmmaterial vor, das während der Feuershow aufgenommen wird.

8.3 Tonrecht

fireartist Feuerkunst hält sich an die gesetzlichen Richtlinien der SUISA bezüglich Musiknutzung und -vergütung.

9. Kostenzusammenstellung und Bezahlung

9.1 Reisekosten

Die Reisekosten betragen 0.60 CHF pro Kilometer. Es wird die Hin- und Rückfahrt verrechnet, wobei die schnellste Route gemäß Google Maps zugrunde gelegt wird. Startpunkt ist St. Gallen Stadt, Zielort ist der Auftrittsort.

9.2 Gage

Die Gage ist ein Pauschalbetrag und wird basierend auf der Veranstaltung, der Anzahl der Auftritte und der Mitwirkenden festgelegt. Die genaue Gage wird im Vertrag angegeben.

9.3 SUISA Abgaben

fireartist Feuerkunst bemüht sich, dass die gesetzlichen Abgaben an die SUISA vom Veranstalter entrichtet werden. Dazu wird dem Veranstalter das entsprechende SUISA-Formular zur Verfügung gestellt, welches bei der SUISA eingereicht werden muss.

9.4 Eintritte zur Veranstaltung

Sollten Eintrittskarten zur Veranstaltung erforderlich sein, müssen diese vom Veranstalter für fireartist Feuerkunst bereitgestellt werden.

9.5 Park- und Zufahrtsbewilligung

Falls Park- und/oder Zufahrtsbewilligungen notwendig sind, sind diese vom Veranstalter für fireartist Feuerkunst zu besorgen.

9.6 Verpflegung

Die Verpflegung ist, sofern nicht anders im Vertrag vereinbart, Sache von fireartist Feuerkunst.

9.7 Übernachtung

Bei einer Reisezeit von mehr als zwei Stunden mit Auto und Anhänger kann eine Übernachtungsmöglichkeit vereinbart werden. Die Details werden im Vertrag festgelegt.

9.8 Bezahlung

Die Zahlungsart kann zwischen Überweisung, Barzahlung gegen Quittung vor Ort oder Rechnung gewählt werden. Die vereinbarte Zahlungsart ist im Vertrag festgehalten.

Die Zahlung per Überweisung erfolgt bis 10 Tage vor dem Auftrittsdatum an:

Herr Andreas Graf
Obergrimm 759
9205 Waldkirch
IBAN: CH38 0900 0000 9077 3749 0
Vermerk: fireartist

10. Auflösung der Vereinbarung

10.1 Auflösung bis 30 Tage vor Auftrittsdatum

Die Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und fireartist Feuerkunst kann bis 30 Tage vor dem Auftrittsdatum beidseitig gelöst werden. In diesem Fall verfallen die Gage und die Entschädigung.

10.2 Auflösung weniger als 30 Tage vor Auftrittsdatum seitens Veranstalter

Wird die Vereinbarung weniger als 30 Tage vor dem Auftrittsdatum vom Veranstalter gelöst, muss die Gage vollumfänglich beglichen werden.

10.3 Auflösung weniger als 30 Tage vor Auftrittsdatum seitens fireartist Feuerkunst

Falls fireartist Feuerkunst die Vereinbarung weniger als 30 Tage vor dem Auftrittsdatum löst, erhält der Veranstalter eine Entschädigung von 50% der Gage, maximal jedoch 400 CHF.

10.4 Unzumutbarer Auftritt

Falls fireartist Feuerkunst einen Auftritt als unzumutbar erachtet, müssen die Gage und die Reisekosten vollumfänglich beglichen werden. Gründe hierfür können beispielsweise ungünstige Wetterverhältnisse, Sturm, Schlamm, störendes Publikum, zu geringe Platzverhältnisse oder gravierende Abweichungen vom Vertrag oder den AGB sein.

11. Inkraftsetzung der Vereinbarung

11.1 Vertrag

Ein Vertrag wird ausgearbeitet, in dem die ausgehandelten Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und fireartist Feuerkunst festgelegt sind. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls.

11.2 Unterschrift

Der Vertrag tritt nach gegenseitiger Unterzeichnung durch den Veranstalter und fireartist Feuerkunst in Kraft und gilt als rechtskräftig. Mit der Unterschrift erklärt sich der Vertragspartner mit dem Vertrag und den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Traumhochzeit

Budget

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Publikum

2-50 Gäste

Dauer

15 Minuten

Künstler

2 Feuerkünstler

Sicherheit

1 Crew-Mitglied

Infrastruktur

Kleine Musikanlage und ein Banner

Auftrittsfläche

5 x 5 Meter

Brennendes Herz

Ein ca. 2 Meter hohes Herz zum Abschluss, welches vom Brautpaar entfacht werden kann

Sonderwünsche

Buchstaben im Herz, Walking Act, Musikwünsche, Themenshow

ab 950 CHF

ab 855 CHF (-10%)

Traumhochzeit

Standard

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Publikum

2-50 Gäste

Dauer

20 Minuten

Künstler

3 Feuerkünstler

Sicherheit

1 Crew-Mitglied

Infrastruktur

Hochwertige Musikanlage und zwei Banner

Auftrittsfläche

8 x 8 Meter

Brennendes Herz

Ein ca. 2 Meter hohes Herz zum Abschluss, welches vom Brautpaar entfacht werden kann

Sonderwünsche

Buchstaben im Herz, Walking Act, Musikwünsche, Themenshow

ab 1200 CHF

ab 1080 CHF (-10%)

Traumhochzeit

Deluxe

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Publikum

51-300 Gäste

Dauer

30 Minuten

Künstler

3 Feuerkünstler

Sicherheit

2 Crew-Mitglieder

Infrastruktur

Hochwertige Musikanlage und zwei Banner

Auftrittsfläche

12 x 15 Meter

Brennendes Herz

Ein ca. 2 Meter hohes Herz zum Abschluss, welches vom Brautpaar entfacht werden kann

Sonderwünsche

Buchstaben im Herz, Walking Act, Musikwünsche, Themenshow

ab 1550 CHF

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Traumhochzeit

Spezial

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Publikum

2-300 Gäste

Dauer

45 Minuten

Künstler

3-7 Feuerkünstler (nach Verfügbarkeit)

Sicherheit

2-3 Crew-Mitglieder

Infrastruktur

Hochwertige Musikanlage und zwei Banner

Auftrittsfläche

5 x 5 bis 12 x 15 Meter

Brennendes Herz

Ein ca. 2 Meter hohes Herz zum Abschluss, welches vom Brautpaar entfacht werden kann

Sonderwünsche

Buchstaben im Herz, Walking Act, Musikwünsche, Themenshow

Preis auf Anfrage

Spielen wir bald bei dir?

Our goal is to help people in the best way possible. this is a basic principle in every case and cause for success. contact us today for a free consultation. 

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